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Abrechnung heilkundlicher psychotherapeutischer Leistungen

Psychotherapie - Kassenzulassung für KInder und Jugendliche bis zum 21ten Lebensjahr.

Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privatversicherung und Beihilfe:
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie, welche Kostenübernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.

Gesetzlich Versicherte:
Als Kassenpraxis kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Selbstzahler
: Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. Es erfolgt dann keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse. 

Abrechnung Beratung: Beratung ist keine Heilbehandlung. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist daher nicht möglich. Die Kosten müssen selbst übernommen werden. 

Abrechnung Coaching: Coaching ist keine Heilbehandlung. Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung ist daher nicht möglich. Die Kosten müssen selbst übernommen werden.
 

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ich erstelle Ihnen nach einem Planungsgespräch gerne eine individuelles Angebot.

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